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Terminvergabe nach medizinischer Dringlichkeit – in Mecklenburg-Vorpommern gelebte Realität

Schwerin – Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) begrüßt die Bemühungen des neuen Bundesgesundheitsministers, Hermann Gröhe (CDU), den GKV-Versicherten eine nötige medizinische Versorgung schneller zu vermitteln. Mit dem A- und B-Überweisungsmodell aus Mecklenburg-Vorpommern ist das bereits seit Jahren gelebte Realität im Nordosten.

Im Jahr 2008 hat die KVMV ein Überweisungsmodell gestartet, das bislang bundesweit noch einmalig ist und bereits mehrfach von der Fachöffentlichkeit gelobt wurde. Ziel war es, die Wartezeiten der Patienten auf einen Termin zu verkürzen, die Hausärzte bei der Terminbeschaffung zu entlasten und den Patienten, je nach medizinischer Indikation, gezielt eine fachärztliche Behandlung zu ermöglichen. „Unser Modell mit der Einteilung nach A- und B-Überweisungen orientiert sich ausschließlich an der medizinischen Dringlichkeit. Es hat sich in den letzten Jahren bestens bewährt, sowohl die niedergelassenen Ärzte und ihre Patienten, als auch die teilnehmenden Krankenkassen zeigen sich sehr zufrieden“, sagt Dr. Wolfgang Eckert, Vorstandsvorsitzender der KVMV. Damit seien die Wartezeiten für Patienten mit dringendem Behandlungsbedarf deutlich verringert worden, so der Rostocker Allgemeinmediziner weiter. Das Modell aus dem Nordosten hat bereits messbaren Erfolg gezeigt. Bei der Versichertenbefragung (FGW Forschungsgruppe Wahlen) im vergangenen Jahr fiel im bundesweiten Vergleich Mecklenburg-Vorpommern mit den geringsten Wartezeiten bei der Terminvergabe positiv auf.

Das Prinzip ist einfach: Die überweisenden Ärzte im Land haben die Möglichkeit, die Terminanfragen in A- und B-Kategorien zu unterteilen. Die Patienten mit hochakuten Erkrankungen erhalten eine A-Überweisung und werden innerhalb eines Werktages vom Facharzt übernommen. Patienten mit weniger dringlichen Problemen, bei denen sich aber zum Beispiel bei einer laufenden Therapie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingestellt hat, erhalten eine B-Überweisung und somit einen Facharzttermin innerhalb einer Woche. Dadurch wird zwischen der gefühlten Dringlichkeit einer Behandlung vom Patienten und der tatsächlichen medizinischen Dringlichkeit unterschieden, weil immer ein Arzt sie einschätzt. Die überweisende Praxis schickt relevante Hintergrundinformationen, wie beispielsweise diagnostische Maßnahmen und vorangegangene Therapien, mit. Die übernehmende Praxis übermittelt ihre Befunde und Behandlungsergebnisse an den überweisenden Arzt zurück. Für die Patienten dieses Überweisungssystems halten die Arztpraxen des Landes terminliche Reserven bereit.

„Seit im Jahr 2011 zwei große Krankenkassen die Honorierung dieser Leistung übernommen haben, hat sich das Überweisungsverfahren im Land merklich effektiver gestaltet. Und wir hoffen, dass noch weitere Krankenkassen mit einsteigen, damit noch viele Versicherte von diesem System profitieren können“, sagt Axel Rambow, der neue Vorstandsvorsitzende der KVMV.

Der Blick in die Wartezimmer zeigt, dass die Facharzttermine nicht willkürlich vergeben werden. Mit dem A- und B-Überweisungsmodell aus Mecklenburg-Vorpommern kommen aber dringend behandlungsbedürftige Patienten schneller in die fachärztliche Versorgung. Die KVMV gibt die positiven Erfahrungen aus diesem Modellprojekt gern weiter.

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung M-V,
weitere Informationen unter www.kvmv.de